Arbeitsrecht für Unternehmen

Das Arbeitsrecht begleitet Unternehmen jeden Tag – von der Einstellung neuer Mitarbeitender über die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarung bis hin zu Aufhebungsverträgen, Sozialplänen und Interessenausgleichen und letztendlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder Dienstverhältnisses oder auch arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Wir beraten Arbeitgeber, Unternehmer, Geschäftsführer, Führungskräfte und gelegentlich auch Arbeitnehmer persönlich und strategisch. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die rechtlich fundiert und gleichzeitig praxistauglich sind. Dabei unterstützen wir Sie sowohl im Tagesgeschäft als auch bei komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und vertreten Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.

Dabei unterstützen wir Sie unter anderem bei:

  • Arbeitsverträgen

  • Geschäftsführer-Anstellungsverträgen

  • Managementbeteiligungen

  • Kündigungen

  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen

  • Restrukturierungen

  • Dienst- und Werkverträgen

  • Betriebsübergängen

  • Outsourcing

  • Beschäftigtendatenschutz

  • Betrieblicher Altersversorgung

  • Arbeitsgerichtlichen Verfahren

  • Laufender arbeitsrechtlicher Beratung