Ehevertrag

Ein Ehevertrag trifft Vorsorge insbesondere für den Fall einer Scheidung und regelt im Kern drei Bereiche: den ehelichen Güterstand, den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungsausgleich. Dabei lässt sich der Zugewinnausgleich ausschließen oder begrenzen, etwa um ein Unternehmen (Herausnahme von Betriebsvermögen), eine Immobilie oder eine Erbschaft zu schützen. Beim nachehelichen Unterhalt können Höhe und Dauer festgelegt werden, soweit das rechtlich zulässig ist. Auch die Aufteilung der Rentenansprüche im Versorgungsausgleich lässt sich anpassen oder ausschließen. Wirksam ist er nur mit notarieller Beurkundung.