Testament

Ein handschriftliches Testament ist wirksam, wenn es komplett von Hand geschrieben und unterschrieben ist. Ein notarielles Testament schützt vor unklaren Formulierungen oder Zweifeln an der Testierfähigkeit. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühr richtet sich nach dem Wert Ihres Vermögens. Ein Einzeltestament kostet eine 1,0-Gebühr, ein gemeinschaftliches Testament eine 2,0-Gebühr. Dazu kommen Kosten für Verwahrung und Registrierung. Bei 250.000 € Reinvermögen liegt die Gebühr für ein Einzeltestament (Stand September 2026) bei etwa 529 € zzgl. 19% Umsatzsteuer. In vielen Fällen ersetzt ein notarielles Testament den Erbschein, zum Beispiel gegenüber dem Grundbuchamt oder der Bank. Das spart Kosten nach dem Erbfall, denn der Erbschein löst meist zwei volle Gebühren aus.