Vorsorgevollmacht

Zwingend ist eine Vorsorgevollmacht nicht, aber empfehlenswert, wenn Sie Immobilien besitzen, denn Grundstücksgeschäfte erfordern die notarielle Form – das gilt auch für die Vollmacht. Wer nicht mehr handlungsfähig ist und sich vertreten lassen muss, benötigt andernfalls einen Betreuer. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühr für ein Vorsorgevollmacht richtet sich nach Ihrem Vermögen: Als Geschäftswert werden je nach Umfang der Vollmacht meist 50 % davon angesetzt. Hinzu kommt die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, die pro Person 26 € kostet (Stand September 2026). Beratung und Entwurf sind in der Beurkundungsgebühr enthalten.