ANWALTLICHE BERATUNG

Wir sind eine auf Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei und bieten zielgerichtete Beratung für Unternehmen und Unternehmer.

Erbrecht und (Unternehmens-) Nachfolge gehören dabei ebenfalls zu unserem Beratungsspektrum.

Wir decken sämtliche unternehmensnahen Sachverhalte bei unserer Beratung entweder selbst oder mit unseren Partnern und befreundeten Kanzleien – auch im internationalen Umfeld – ab.


Arbeitsrecht

Wir bieten im Bereich des Arbeitsrechts individuelle und strategische Lösungen für unsere Mandanten.  Von der Anbahnung eines arbeitsrechtlichen Erst-Kontaktes über die Besonderheiten des Arbeitsrechtes während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bis hin zur Abwicklung, stehen wir Ihnen in allen Fragen des Arbeitsrechts beratend zur Seite. Unternehmen und Unternehmer, aber auch Arbeitnehmer vertrauen gleichermaßen auf unsere Begleitung und Beratung ihrer Interessen.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführer-Anstellungsverträgen, Management-Beteiligungen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen, Kündigungen
  • Restrukturierung und Umstrukturierung von Unternehmen
  • Dienst- und Werkverträge
  • Beratung von Vorständen, Geschäftsführern und vergleichbare Führungskräften
  • Arbeitsgerichtliche Prozesse und Grundsatzverfahren
  • Beschäftigtendatenschutz
  • Betriebsübergänge und Outsourcing
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Arbeitsrechtliche Unternehmenskommunikation
  • Unterstützung von Unternehmen im Tagesgeschäft

Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Gesellschaftsrechts betreuen wir unsere Mandanten mit einem hohen Qualitätsniveau bei allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Unsere Tätigkeiten umfassen insbesondere die zielgerichtete Beratung im Rahmen von handels- und insbesondere gesellschaftsrechtlichen Vertragsgestaltungen und Streitigkeiten. Ferner bieten wir unseren Mandanten aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in Re- und Umstrukturierungen eine an die speziellen Bedürfnisse angepasste Gestaltung und stehen diesen beratend zur Seite.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Unternehmensnachfolge und Beteiligungsmodelle
  • Restrukturierungen und Reorganisationen
  • Strategische Beratung bei Unternehmensausrichtung, Rechtsformwahl und Bewältigung von Wachstum oder Krise
  • M&A-Transaktionen (nationale und grenz­überschreitende)
  • Gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltungen
  • Vertriebsrecht, Vertragshändler und Handelsvertreterrecht
  • Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen
  • Insolvenznahe Transaktionen, übertragende Sanierung, insolvenz­rechtliche Beratung, Vertretung gegenüber Dritten im Insolvenzfall
  • Organhaftung
  • Prozessführung und Schiedsgerichtsverfahren
  • Unterstützung von Unternehmen in Vertragsfragen des Tagesgeschäfts
  • Interessenvertretung in Gesellschafterversammlungen

Insolvenzrecht

Im Bereich des Insolvenzrechts stehen wir Unternehmen und Unternehmern in der wirtschaftlichen Krise beratend zur Seite. Für Schuldner entwickeln wir Strategien zur außergerichtlichen Sanierung ebenso wie zur Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Bei der Insolvenz des Geschäftspartners beraten wir die Gläubiger hinsichtlich der richtigen Vorgehensweise, verringern Anfechtungsrisiken und sorgen dafür, dass Sicherungsrechte wirksam geltend gemacht und durchgesetzt werden.

Weiterhin unterstützen wir auch Insolvenzverwalter bei der Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen bzw. Unternehmer bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Sanierung und Restrukturierung
  • Insolvenzanfechtung
  • Insolvenznahe Transaktionen, übertragende Sanierung, insolvenz­rechtliche Beratung, Vertretung gegenüber Dritten im Insolvenzfall
  • Haftungsvermeidung für Gesellschafter, Geschäftsführer und (Steuer-) Berater

Vermögensnachfolge/Gestaltungsberatung

Der Erhalt des Lebenswerks-ob Familienunternehmen oder Immobilie ist wohl eine der herausforderndsten Aufgaben für den Überlasser und auch für den Erwerber bzw. die Erwerberin. Nirgendwo spielen Fragen des Familienrechts, einer passenden Gestaltung von Eheverträgen, Gesellschaftsverträgen und eine fundierte erbrechtliche Beratung so eng ineinander. Weiterhin gelingt eine Gestaltung nur, wenn man gemeinsam mit dem Steuerberater auch vor den konkreten finanziellen Hintergründen eine partnerschaftliche und passgenaue Lösung erarbeitet. Darin haben wir seit langem Erfahrung. Sie finden in Frau Katrin Auer als Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht eine kompetente Ansprechpartnerin, die komplementär zu den langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte Isabel Lehmann und Dr. Stefan Schumacher im unternehmerischen Bereich eine Komplettlösung auch komplexer Sachverhalte in einer Kanzlei gemeinsam mit Ihrem steuerlichen Berater ermöglicht.

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Vermögensnachfolge
  • Erbangelegenheiten
  • Eheverträge
  • Gesellschaftsverträge
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