NOTARIN

Bei vielen Rechtsgeschäften sind die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung notwendige Wirksamkeitsvoraussetzungen. Weiterhin sind mit der notariellen Urkunde häufig weitergehende Vorteile verbunden, die je nach Art des beurkundeten Rechtsgeschäfts unterschiedlich sein können.

Insbesondere betrifft dies:

  • Die Übertragung von Immobilien
  • Gründung von Gesellschaften, insbesondere von Kapitalgesellschaften
  • Übertragung von Anteilen an Gesellschaften
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Testamenten 
  • Gestaltung von Eheverträgen/Güterrecht

Trotz ihrer Selbstständigkeit bekleiden Notare ein öffentliches Amt. Sie sind bei der Ausübung ihres Amtes neutral und suchen nach einer ausgewogenen und rechtlich passgenauen Lösung für die an der Urkunde Beteiligten.

Frau Katrin Auer steht Ihnen als Notarin gerne für nähere Informationen zur Verfügung.

Notar@schumacher-lehmann.de

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