NOTARIN

Bei vielen Rechtsgeschäften sind die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung notwendige Wirksamkeitsvoraussetzungen. Weiterhin sind mit der notariellen Urkunde häufig weitergehende Vorteile verbunden, die je nach Art des beurkundeten Rechtsgeschäfts unterschiedlich sein können.

Insbesondere betrifft dies:

  • Die Übertragung von Immobilien
  • Gründung von Gesellschaften, insbesondere von Kapitalgesellschaften
  • Übertragung von Anteilen an Gesellschaften
  • Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Testamenten und Vorsorgevollmachten
  • Gestaltung von Eheverträgen/Güterrecht
  • Gestaltung von Kaufverträgen
  • Gestaltung von Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Gestaltung von Übertragungen in vorweggenommener Erbfolge

Trotz ihrer Selbstständigkeit bekleiden Notare ein öffentliches Amt. Sie sind bei der Ausübung ihres Amtes neutral und suchen nach einer ausgewogenen und rechtlich passgenauen Lösung für die an der Urkunde Beteiligten.

Frau Katrin Auer steht Ihnen als Notarin gerne für nähere Informationen zur Verfügung.

Notar@schumacher-lehmann.de


Aufgabengebiete im Detail

Kaufvertrag

Ich berate Käufer und Verkäufer unparteiisch und kläre über Risiken und Alternativgestaltungen auf. Nach Beurkundung Ihres Vertrags sorge ich für die sichere Abwicklung. Benötigt der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen, beurkunde ich auch die Grundschuldbestellung.

Testament

Ich berate Käufer und Verkäufer unparteiisch und kläre über Risiken und Alternativgestaltungen auf. Nach Beurkundung Ihres Vertrags sorge ich für die sichere Abwicklung. Benötigt der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen, beurkunde ich auch die Grundschuldbestellung.

Ehevertrag

Mit der Heirat finden für Sie die gesetzlichen Regelungen der Ehe Anwendung. Diese Regelungen können in einem Ehevertrag Ihren eigenen Verhältnissen angepasst werden. Dies hilft, bösen Überraschungen – vor allem im Falle einer Scheidung – vorzubeugen. Ich berate beide Ehegatten hierzu unparteiisch.

GmbH-Gründung

Um ein Unternehmen erfolgreich zu führen, müssen nicht nur betriebswirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Ich unterstütze Einzelkaufleute, OHGs, KGs und GmbHs bei der Gründung, Erhaltung und Unternehmensnachfolge Ihres Betriebes.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Auch wenn die Ehe bereits gefährdet ist, können Sie mit einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung Regelungen treffen, z.B. zum Sorge- bzw. Umgangsrecht Ihrer Kinder, Unterhaltszahlungen und über die Benutzung von Wohnung oder Haus, einvernehmlich. Ich erarbeite mit Ihnen Regelungsmöglichkeiten.

Vorsorgevollmacht

Durch die Vorsorgevollmacht können Sie in Zeiten der Not einer Person, die Ihr volles Vertrauen genießt, Entscheidungsrechte in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten erteilen. Im Anschluss registriere ich Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Übertragung in vorweggenommener Erbfolge

Bereits zu Lebzeiten können Sie Ihre Vermögenswerte (z.B. Immobilien oder Gesellschaftsanteile) durch Schenkung bzw. Überlassung an Ihre Kinder übertragen (sog. vorweggenommene Erbfolge). Ich kläre Sie über Risiken und Alternativgestaltungen auf, Beurkunde die Vereinbarung und Vollziehe den Vertrag.

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