NOTARE
Bei vielen Rechtsgeschäften sind die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung notwendige Wirksamkeitsvoraussetzungen. Weiterhin sind mit der notariellen Urkunde häufig weitergehende Vorteile verbunden, die je nach Art des beurkundeten Rechtsgeschäfts unterschiedlich sein können.
Insbesondere betrifft dies:
- Die Übertragung von Immobilien
- Gründung von Gesellschaften, insbesondere von Kapitalgesellschaften
- Übertragung von Anteilen an Gesellschaften
- Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, Testamenten und Vorsorgevollmachten
- Gestaltung von Eheverträgen/Güterrecht
- Gestaltung von Kaufverträgen
- Gestaltung von Scheidungsfolgevereinbarungen
- Gestaltung von Übertragungen in vorweggenommener Erbfolge
Trotz ihrer Selbstständigkeit bekleiden Notare ein öffentliches Amt. Sie sind bei der Ausübung ihres Amtes neutral und suchen nach einer ausgewogenen und rechtlich passgenauen Lösung für die an der Urkunde Beteiligten.
Frau Katrin Auer und Herr Dr. Stefan Schumacher stehen Ihnen als Notare gerne für nähere Informationen zur Verfügung.
Aufgabengebiete im Detail
Kaufvertrag
Wir beraten Käufer und Verkäufer unparteiisch und klären über Risiken und Alternativgestaltungen auf. Nach Beurkundung Ihres Vertrags sorgen wir für die sichere Abwicklung. Benötigt der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen, beurkunden wir auch die Grundschuldbestellung.
Testament
Testamente dienen insbesondere der Vorbeugung und Vermeidung von familiären und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten nach dem Todesfall. Auch steuerlichen Nachteilen kann hierdurch vorgebeugt werden. Gerne stehen wir Ihnen bei der Gestaltung von Nachlassregelungen zur Verfügung.
Ehevertrag
Mit der Heirat finden für Sie die gesetzlichen Regelungen der Ehe Anwendung. Diese Regelungen können in einem Ehevertrag Ihren eigenen Verhältnissen angepasst werden. Dies hilft, bösen Überraschungen – vor allem im Falle einer Scheidung – vorzubeugen. Wir beraten beide Ehegatten hierzu unparteiisch.
GmbH-Gründung
Um ein Unternehmen erfolgreich zu führen, müssen nicht nur betriebswirtschaftliche und steuerliche Gesichtspunkte, sondern auch rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Wir unterstützen Einzelkaufleute, OHGs, KGs und GmbHs bei der Gründung, Erhaltung und Unternehmensnachfolge ihres Betriebes.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Auch wenn die Ehe bereits gefährdet ist, können Sie mit einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung Regelungen treffen, z.B. zum Sorge- bzw. Umgangsrecht Ihrer Kinder, Unterhaltszahlungen und über die Benutzung von Wohnung oder Haus, einvernehmlich. Wir erarbeiten mit Ihnen Regelungsmöglichkeiten.
Vorsorgevollmacht
Durch die Vorsorgevollmacht können Sie in Zeiten der Not einer Person, die Ihr volles Vertrauen genießt, Entscheidungsrechte in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten erteilen. Im Anschluss registrieren wir Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Übertragung in vorweggenommener Erbfolge
Bereits zu Lebzeiten können Sie Ihre Vermögenswerte (z.B. Immobilien oder Gesellschaftsanteile) durch Schenkung bzw. Überlassung an Ihre Kinder übertragen (sog. vorweggenommene Erbfolge). Wir klären Sie über Risiken und Alternativgestaltungen auf, beurkunden die Vereinbarung und vollziehen den Vertrag.