Notare in Haltern am See – mit Klarheit und einem guten Gefühl
Wir sorgen bei Lebensentscheidungen für Transparenz.
Bei manchen Rechtsgeschäften hat der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung als Formvorschrift vorgesehen. Dies dient der Sicherstellung von Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten bei einzelnen wichtigen Lebenssachverhalten.
Als Notare in Haltern am See begleiten Katrin Auer und Dr. Stefan Schumacher Privatpersonen, Familien und Unternehmen bei notariellen Angelegenheiten von Immobilienkauf und Testament bis zu Vorsorge, Gesellschaftsgründung und Unternehmensnachfolge.
Mal geht es um den Traum vom Eigenheim, mal um die Gründung eines Unternehmens, mal um die Frage, wie die eigene Familie später gut abgesichert ist.
Erbverträge, Testamente, Vorsorgevollmachten, die Gründung von Gesellschaften, die Übertragung von Firmen im Wege der Unternehmensnachfolge und viele weitere Lebensentscheidungen wollen gut überlegt sein.
Welches Anliegen Sie auch zu uns führen mag – wir nehmen uns Zeit, hören zu und begleiten Sie mit der Erfahrung und Ruhe, die wichtige Entscheidungen verdienen.
Die besten Entscheidungen sind die, die unter Abwägung aller relevanten Aspekte getroffen werden.
Unser Notariat begleitet Privatpersonen, Familien und Unternehmen unter anderem in folgenden Bereichen:
Immobilienkauf und Immobilienübertragungen
Kaufverträge
Testamente und Nachlassregelungen
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Eheverträge und Güterrecht
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen
Gründung von Gesellschaften (z. B. GmbH)
Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Weitere notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen
Ob gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig: Eine notarielle Beurkundung schafft Klarheit, Rechtssicherheit und Vertrauen für alle Beteiligten.
Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur vollständigen Abwicklung. Dabei beteiligen wir gerne alle relevanten Partner bei der Vertragsgestaltung und der Erarbeitung einer guten Lösung, insbesondere auch Ihren Steuerberater.
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Immer dann, wenn das Gesetz für einen wichtigen Vertrag die notarielle Beurkundung verlangt. Das gilt zum Beispiel für Eheverträge, für den Verkauf oder die Schenkung von Haus und Wohnung und für die Übertragung von GmbH-Anteilen. Auch Erbverträge sowie der Verzicht auf Erb- und Pflichtteilsrechte brauchen den Notar. Geht es um große Vermögenswerte oder langfristige Familienregelungen, ist er ohnehin die richtige Adresse.
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Der Notar legt seine Kosten nicht selbst fest. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bestimmt genau, welche Gebühr für welche Tätigkeit anfällt. Die Höhe richtet sich meist nach dem Geschäftswert, etwa dem Wert der Immobilie oder des geregelten Vermögens. Dazu kommen meist kleinere Auslagen, zum Beispiel für Porto, Kopien und Registereintragungen. In der Regel zahlt, wer den Notar beauftragt oder wessen Erklärung beurkundet wird.
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Kommen Sie persönlich mit Ihrem Ausweis und unterschreiben Sie vor dem Notar, oder bestätigen Sie ihm Ihre bereits geleistete Unterschrift als Ihre eigene. Ein Notar darf Vorgänge aus ganz Deutschland beglaubigen und beurkunden, die Beschränkung auf örtliche Vorgänge gibt es nicht.
Unser Standort liegt am nördlichen Rand des Kreises Recklinghausen, nahe den Kreisen Borken und Coesfeld. Mandanten aus allen drei Kreisen übernehmen wir hier gern. Für Termine außerhalb der Kanzlei ist unser Radius in der Regel auf Haltern und Marl begrenzt.
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Nein, ein handschriftliches Testament ist auch ohne Notar gültig. Der Gang zum Notar lohnt sich trotzdem: Er klärt Ihre Wünsche, berät Sie rechtlich, formuliert eindeutig und prüft Ihre Testierfähigkeit. Das notarielle Testament wird amtlich verwahrt und im Register erfasst, es geht also nicht verloren und wird zuverlässig gefunden. Meist genügt es zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll als Nachweis der Erbfolge, sodass Sie sich den oft teuren und langwierigen Erbschein sparen.
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Nennen Sie uns die vollständigen Personalien aller Käufer und Verkäufer samt Steuer-Identifikationsnummern. Dazu brauchen wir die genaue Bezeichnung der Immobilie (Adresse oder Grundbuchblatt und Flurstück). Das Grundbuch prüft der Notar selbst. Er bespricht die gewünschten Regelungen mit den Beteiligten und erstellt den Vertragsentwurf. Danach beurkundet er den Kaufvertrag und kümmert sich um den Vollzug, etwa um Auflassungsvormerkung, Zustimmungen, Löschungen von Belastungen und Grundschuldbestellung.
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Ja. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar beurkundet die Gründung, beglaubigt die Handelsregisteranmeldung und reicht sie elektronisch beim Registergericht ein. Seit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie ist in bestimmten Fällen auch eine Beurkundung per Videokommunikation möglich. Der Notar bleibt aber auch dann unverzichtbar.
Sie haben andere Fragen?
Viele Menschen sind unsicher, ob sie für ihr Anliegen überhaupt einen Notar benötigen. Auch diese Frage beantworten wir Ihnen vorab gerne.
Melden Sie sich gerne bei uns. Gemeinsam klären wir in einem persönlichen Gespräch, welche Schritte sinnvoll sind und wie wir Sie am besten unterstützen können.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.